WADA: ADAMS

ADAMS: Antidoping Administration & Management System

>>> aktuell: The Anti-Doping Administration & Management System (ADAMS)

frühe Skepsis und Akzeptanz

Die Aufgabe des WADA-Antidoping-Codes ist die Harmonisierung des Anti-Dopingkampfes weltweit, über alle Nationen und Sportverbände hinweg.

Das IOC hatte für eine Teilnahme an den Olympischen Spielen von den Verbänden die Anerkennung des Codes verlangt und mittlerweile haben auch alle, bis auf einige Profi-Ligen vornehmlich in den USA, den Code in ihr Reglement integriert. Auch die meisten nationalen Regierungen ratifizierten den Code inzwischen und integrierten die Bestimmung in die nationale Gesetzgebung. Die meisten Nationen verfügen mittlerweile auch über Nationale Antidoping-Agenturen, die auf Länderebene über die Sportverbände hinweg die Dopingbekämpfung in die Hand nehmen. Die aktuellen Daten sind auf der WADA-Homepage zu finden.

Die UNESCO hat im Oktober 2005 eine Anti-Doping-Konvention, die auf dem WADA-Code basiert, verabschiedet, welche von den meisten UN-Staaten unterzeichnet wurde.

Mit Verabschiedung des Codes und der Konvention ging es darum, die Arbeit zu harmonisieren und die länderübergreifende Koordination einschließlich der Planungen zu erleichtern. Da bot es sich für die WADA an, ein Datenbanksystem zu entwickeln, in dem alle relevanten Sportler- und Verbands-Daten gesammelt und den Verbänden und NADAs zur Verfügung gestellt werden. Bislang hatte jeder Verband sein eigenes medizinisches und dopingbezogenes Kontrollsystem ebenso wie die Länder sehr unterschiedliche Vorgehensweisen aufwiesen.

Daher wurde am 17. November 2005
ADAMS, das Antidoping Administration & Management System
der WADA offiziell eingeführt.

Eingang fanden folgende Daten:
Testergebnisse, therapeutische Ausnahmegenehmigungen, Aufenthaltsorte, Testplanungen.

Die deutsche Nationalen Antidoping-Agentur benutzte ADAMS ab dem Jahr 2007 ebenfalls.

2009 wurde die Meldung für Topp-Athleten weltweit zur Pflicht. Schnell gab es erhebliche Widerstände von Sportlern, die sich gegen die Whereabout-Regelungen wandten, insbesondere die Ein-Stunden-Regelung stieß auf Unverständnis. Werden Menschenrechte verletzt? Ist die Meldepflicht nicht mit europäischem und nationalem Recht, insbesondere dem Datenschutzrecht kompatibel?

Beispiel Blutwerte

Immer wieder führten in diesen Jahren die verbandsintern festgelegten Hämatokrit- oder Hämoglobinwerte zu heftigen Auseinandersetzungen. Waren sie ein valides Indiz für Doping, machtees wirklich Sinn den Athleten eine Schutzsperre zu verordnen? Wurden diese damit nicht unschuldigerweise in den Rang von Dopern gehoben? Die Kontroverse um die Sperre der deutschen Langläuferin Evi Sachenbacher während der Olympischen Spiele 2006 in Turin z. B. erhitzte viele Gemüter.

Da könnte eine offengelegte Langzeitbeobachtung der Blutparameter solchen Disputen entgegenwirken. Das ADAMS-System bot sich hierfür an.

IOC-Athletenvertreterin Rania Elwani sprach im Februar 2006 in der Berliner Zeitung über die Möglichkeiten:

„Kein Sportler muss Spritzen haben“

Zitat:

„(…) Aber es gab früher ja den Athletenpass, der ist nun durch eine Datenbank ersetzt: das Antidoping Administration & Management System, kurz: ADAMS. Dort geben die Sportler zum Beispiel ihren Aufenthaltsort an, damit die verschiedenen Dopingkontrollagenturen der Länder, der Wada und der Verbände ihre Tests koordinieren können. Auch die Mittel, die ein Sportler aus therapeutischen Gründen einnimmt, sind dort verzeichnet. Künftig könnten dort auch die Blutwerte eingetragen werden.

Und dieses System benutzen alle Athleten weltweit schon?
Nein, noch lange nicht. Es wurde vor vier Monaten erst eingeführt. Aber wir könnten dieses System so erweitern, dass man mit einem Klick die Hämoglobinwerte der Athleten abrufen kann. Dann weiß man ja zweifelsfrei, wie die normalen Daten aussehen.

Wer kann sich die Daten dann im Internet ansehen? Jeder?
Nein, natürlich nicht, das sind ja keine öffentlichen Daten.

Was spricht dagegen, die Blutwerte zu veröffentlichen?
Die Regeln: Bisher werden nur die Ergebnisse von positiven Dopingtests veröffentlicht. Das ist Pflicht. Sind die Resultate eines Athleten negativ, bleiben sie geheim, weil das Athleten- und Patientenrecht das so fordert. Andererseits ist es natürlich so: Wenn ich als Sportler das Gefühl habe, es ist besser, als sauberer Athlet zu gelten, dann mache ich das doch publik. Wir reden ja hier nicht über so private Dinge wie das Ergebnis eines Schwangerschaftstests, sondern über den Hämoglobinwert. Ich war früher Schwimmerin, und es wäre mir völlig egal gewesen, wenn meine Werte in der Zeitung gestanden hätten – die waren immer normal.

Würde die Athletenkommission der Wada also dazu raten, diese Daten öffentlich zugänglich zu machen, damit ein Sportler den Zuschauern, Sponsoren, aber auch anderen Athleten zeigen kann: Dies sind meine Tests, ich war immer sauber?
Wie gesagt: Wenn ein Athlet das selber machen möchte, ist das schön. Aber wir können das nicht verlangen.