2011 Kleine Anfrage ‚Die Bedeutung des Sports …‘

2011 Kleine Anfrage ‚Die Bedeutung des Sports in der Politik der Bundesregierung‘

Am 7.7.2011 richteten SPD-Abgeordnete eine Kleine Anfrage zum Thema ‚Die Bedeutung des Sports in der Politik der Bundesregierung‘ an die Bundesregierung. Eine Reihe von Fragen beziehen sich auf einen Straftatbestand Sportbetrug und auf die Erfahrungen mit dem reformierten Arzneimittelgesetz in Bezug auf Doping.

Daneben wird auch der Fall der Bundesbeamtin Claudia Pechstein angesprochen.

>>> Kleine Anfrage, Drucksache 17/6530

>>> Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, Drucksache 17/6672

AUSZÜGE:

12. Sieht die Bundesregierung einen Straftatbestand Sportbetrug als mögliches Instrument, Doping – aber auch Korruption, Manipulation o. Ä. – im Sport wirksam zu bekämpfen?
Wenn nicht, welche Gründe sprechen gegen einen solchen Straftatbestand?
Welche möglichen – auch alternativen – gesetzgeberischen Handlungs- optionen oder welchen Handlungsbedarf haben Experten in diesem Bereich identifiziert?

.Antwort: … Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, die Frage der Einführung eines Tatbestands „Sportbetrug“ erneut zu prüfen, zumal die Konstellationen des sog. Sportbetrugs bereits weitgehend vom Tatbestand des Betrugs (§ 263 des Strafgesetzbuches) erfasst werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 13 ff. verwiesen. …

13. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden seit 2007 nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport ein- geleitet, und wie viele davon richteten sich gegen Sportler?
Wie viele endeten mit Anklageerhebung und wie viele mit einer Ver- urteilung (bitte nach den einzelnen Jahren sowie nach Geld- und Haft- strafen differenzieren)?

14. Wie häufig wurde gegen Sportler wegen des Besitzes nicht geringer Men- gen von Dopingmitteln ermittelt, wie oft wurde Anklage gegen sie erhoben und wie oft wurden sie verurteilt (bitte nach den einzelnen Jahren sowie nach Geld- und Haftstrafen differenzieren)?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit straf- rechtlichen Sanktionen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Ver- besserung der Bekämpfung des Dopings im Sport?

16. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung im Bereich der Dopingbekämpfung über die Bundesbehörden (z. B. BKA, ZKA etc.)?
Reichen die bisher ergriffenen Maßnahmen aus?
Wenn nicht, welche weiteren Maßnahmen sind geplant und welche Bundes- behörden könnten zusätzlich beteiligt werden?

17. Welche Erkenntnisse liegen über Doping im Breitensport (u. a. in Fitness- studios oder beim Bodybuilding) vor?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in diesem Zusammenhang seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport eingeleitet?
Wie viele endeten mit einer Anklageerhebung und wie viele mit einer Ver- urteilung (bitte nach Geld- und Haftstrafen differenzieren)?

Antwort auf 13. -17.: „Die Anwendung der durch dieses Gesetz geänderten Vorschriften ist unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird, vor dem 31. Oktober 2012 zu evaluieren.“

Das Verfahren zur Auswahl eines Sachverständigen, sowie die Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung, wurden mit dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages abgestimmt. Nach Herstellung des Einvernehmens zur Beauftragung des Sachverständigen mit dem Deutschen Bundestag wird die Bundesregierung (Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium der Finanzen) die Einzelheiten der Evaluierung des Gesetzes mit dem Sachverständigen abstimmen und das Ergebnis der Evaluierung spätestens im Oktober 2012 vorlegen. Anschließend wird die Bundesregierung zum Ergebnis der Evaluierung detailliert Stellung nehmen.

22. Welche Forschungsvorhaben im Bereich der Entwicklung von Dopingnachweisverfahren und in anderen, für eine effektive Anti-Doping-Politik relevanten Wissenschaftsbereichen wurden seit 2009 mit welchem Aufwand durch den Bund gefördert? …

23. Fordert die Bundesregierung Arzneimittelhersteller auf, den Informationsaustausch zwischen den Herstellern und Anti-Doping-Organisationen (NADA, Dopingkontrolllabore etc.) über zu Dopingzwecken geeignete Substanzen schnell, regelmäßig und verlässlich zu sichern?
Wenn nein, warum nicht?

… Im Juni dieses Jahres wurde auf Initiative Deutschlands und mit Unterstützung des Bundesministerium des Innern am Zentrum für Präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln die erste Europäische Beobachtungsstelle zum frühzeitigen Erkennen von Methoden und Medikamenten mit Missbrauchspotential zum Doping eingerichtet (>>> Info). Aufgabe dieser Beobachtungsstelle ist die Erlangung möglichst frühzeitiger Kenntnisse über Entwicklungen neuer dopingrelevanter Medikamente der pharmazeutischen Industrie. Bereits bei Entwicklung von neuen Medikamenten mit Missbrauchspotential sollen zukünftig schon Strategien entwickelt werden, die einen Missbrauch vermeiden lassen oder zumindest den Nachweis der Substanzen ermöglichen.

24. Welche Bemühungen wurden zu einer besseren Verzahnung von sportrechtlichen Sanktionen der Sportverbände und strafrechtlicher Verfolgung unternommen?

Nach Bekannt werden eines Verstoßes gegen Antidoping-Bestimmungen gem. Artikel 2 NADC haben Sie
4.1- zu ermitteln und zu dokumentieren, ob Angehörige, Mitarbeiter oder Beauftragte Ihres Verbandes bei dem Verstoß mitgewirkt haben sowie
4.2- unverzüglich folgende Mitteilungen zu machen:

a) der zuständigen Staatsanwaltschaft über Kenntnis von Sachverhalten, die auf einen Verstoß gegen § 6 a des Arzneimittelgesetzes bzw. gegen das Betäubungsmittelgesetz hinweisen,

b) der NADA über eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft nach Nummer. 1 und das Ergebnis des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens sowie des verbandsinternen oder sportschiedsgerichtlichen Verfahrens,
c) …“

Auf Bitte des Bundes und der Länder hat die NADA sich bereit erklärt, Doping relevante Fälle an die Staatsanwaltschaft zu melden. Dies ist für die Trainingskontrollen bereits ab 2009 geschehen und erfolgte für alle Kontrollen strukturiert und flächendeckend ab 1. Januar 2011.

Darüber hinaus bestehen Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen der NADA und dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt sowie der Staatsanwaltschaft München I., die den Austausch von Informationen zu den Erkenntnissen bei den Beteiligten erleichtern.

25. Wie bewertet die Bundesregierung die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften nach dem Vorbild der Staatsanwaltschaft München I?
Hat die Bundesregierung seit 2009 Bemühungen unternommen, um andere Bundesländer zur Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu bewegen?

Wenn ja, welche?

Die Bundesregierung weist seit vielen Jahren immer wieder auf die Notwendigkeit einer wirkungsvollen Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit Doping hin, insbesondere auch vor dem Hintergrund möglicher Entwicklungen des Gendopings. Sie begrüßt daher die Bemühungen der Länder zur Verbesserung ihrer Möglichkeiten zur Bekämpfung solcher Straftaten und steht auch der Einrichtung entsprechender Schwerpunktstaatsanwaltschaften aufgeschlossen gegenüber. Mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierte Organisationshoheit der Länder auf dem Gebiet der Strafverfolgung nimmt die Bundesregierung auf entsprechende Entscheidungsprozesse in den Landesjustizverwaltungen allerdings keinen Einfluss.

26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Intensivierung der internationalen Kooperation im Bereich der Anti-Doping-Politik im internationalen Rahmen ergriffen?

Die Bundesregierung (insbesondere BMI) arbeitet auf europäischer und weltweiter Ebene eng mit den Partnern im Bereich der Dopingbekämpfung zusammen. Hier sind vor allem die UNESCO und der Europarat zu nennen, bei denen internationale Übereinkommen zur Dopingbekämpfung gezeichnet wurden. Die Umsetzung der Übereinkommen wird von beiden Organisationen überwacht, wobei Deutschland ausgezeichnet bewertet wurde.

Daneben wird die praktische Arbeit der Dopingbekämpfung in folgenden Gremien des Europarates abgestimmt, in denen Deutschland vertreten ist: Monitoring Group, Legal Group, Science Group, Education Group, sowie einer Gruppe zur Abstimmung der europäischen Positionen bezüglich Angelegenheiten der WADA (CAHAMA). Auch auf EU-Ebene nimmt Deutschland an der 2008 eingerichteten Anti-Doping Experten Gruppe teil. Deutschland ist zudem in einigen Gruppen der WADA) vertreten, der Science Group, dem Think Tank und der Gruppe der Laborleiter. Das Labor in Dresden hat das letzte weltweite Treffen der Laborleiter in Kooperation mit der WADA ausgerichtet. …

27. Inwieweit plant die Bundesregierung, sich dauerhaft dem Begehren der World Anti-Doping Agency – WADA nach einer Erhöhung des Budgets zu widersetzen?
Welche Auswirkungen könnte eine solche Weigerung auf die anderen zahlungspflichtigen Staaten haben?

… Alle Mitgliedsstaaten des Europarates haben daher die WADA vor Jahren zunächst aufgefordert, die Ausgabensteigerungen zu begründen, um besser erkennen zu können, wo Einsparungen möglich sein könnten. …

Diesem Auftrag ist die WADA nicht nachgekommen, da die Ausgabenseite bei stagnierenden Einnahmen gleichwohl weiter deutlich anstieg. Die WADA wurde daher einvernehmlich erneut aufgefordert, bis September 2011 einen ausgeglichenen Finanzplan ohne Steigerungen vorzulegen. Die Entscheidung der Mitgliedsstaaten wird dann einvernehmlich im Kreis des Europarates getroffen werden. Es handelt sich somit weder um eine Weigerung der Bundesregierung, noch um einen Alleingang, sondern um ein mit allen europäischen Staaten abgestimmtes Verfahren. …

28. Wie haben sich die Beiträge des Bundes zum Budget der Nationalen Anti- Doping Agentur – NADA seit 2005 entwickelt? …

29. Welche Mittel sind in den beiden folgenden Jahren im Haushalt geplant?
Welche Bemühungen hat der Bund seit 2009 unternommen, um eine zusätzliche Kofinanzierung von Ländern, Sportverbänden oder Privatwirtschaft einzuwerben, und mit welchen Erfolgen?“

… Die Bundesregierung hält die Beteiligung von Ländern und Wirtschaft an den Kosten der NADA für deutlich zu gering. Anzustreben ist eine ausgewogenere Finanzierungsbeteiligung zwischen Bund, Ländern und Wirtschaft. Der Beitrag der Länder für die NADA liegt 2011 bei 100 000 Euro (= 2,09 Prozent), für das Stiftungskapital bei 50 000 Euro (= 5 Prozent). Der Bund hat demgegenüber 2011 das Stiftungskapital erneut um 1 Mio. Euro erhöht.

Die Länder sind seit Jahren in nahezu jeder Sportministerkonferenz und Sportreferentenkonferenz aufgefordert worden, ihren Beitrag deutlich zu erhöhen. Zuletzt ist dies in der 136. Sportreferentenkonferenz am 16./17. Juni 2011 geschehen. Dabei sind auch Vorschläge zur Aufteilung der Länderleistungen für die NADA nach dem Königssteiner Schlüssel eingebracht worden. Die Länder sind allen Ansinnen bisher nicht nachgekommen.

Die Bundesregierung hat die Länder zuletzt gebeten, die NADA als Destinatär der Glückspielabgaben aufzunehmen und damit eine dauerhafte finanzielle Sicherung der NADA zu gewährleisten. Ob die Länder sich dieser Bitte anschließen, bleibt abzuwarten.

Der Beitrag der Wirtschaft für die NADA liegt 2011 bei 640 000 Euro (= 13,41 Prozent). Für eine Erhöhung des Stiftungskapitals sind derzeit von der Wirtschaft keine Beträge genannt worden. …

Die Zuwendungen des Sports an die NADA betragen in 2011 640 000 Euro. Daneben sind die Bundessportfachverbände verpflichtet, die Abnahmekosten der Dopingkontrollen zu finanzieren. Da die Trainingskontrollen von seinerzeit ca. 4 500 in den Jahren 2007/2008 auf ca. 8 500 angehoben und neu strukturiert wurde, mussten die Bundessportfachverbände ebenfalls Kostensteigerungen von z. T. weit über 100 Prozent hinnehmen. Dies umso mehr als die NADA zugleich auch die bis dahin tolerierte Unterdeckung der Abnahmekosten (es wurde nicht kostendeckend abgerechnet) weitgehend behob. Da die Verbände die Kostensteigerungen nicht in einem Schritt komplett übernehmen konnten, hat sich der Bund bereit erklärt, Unterstützung im Wege einer Anschubfinanzierung auf vier Jahre mit je 1 000 000 Euro zu leisten. Die Anschubfinanzierung endet 2011. Mit großen Anstrengungen des Bundes ist es durch Umschichtung geglückt, auch für 2012 noch den gleichen Betrag zur Verfügung zu stellen. Die Leistungen der Verbände für die Erstattung der Trainings- und Wettkampfkontrollen belaufen sich gemäß Auskunft der NADA auf 950 000 Euro bzw. 108 000 Euro. NADA und Deutscher Olympischer Sportbund sind bereits jetzt gebeten worden, Konzepte für die Zeit nach Wegfall der Bundeszuschüsse (ab 2013) zu entwickeln, um die Finanzierung sicherzustellen. …