Doping: 1976 Dt. Bundestag 3. Sportbericht

1976 3. Sportbericht der Bundesregierung

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Bundestags-Drucksache 7/4609 vom 22. 1. 1976

I. Aufgabe des Berichts

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung durch Beschluß vom 13. Mai 1971-Drucksache VI/2152 – gebeten, ihm alle zwei Jahre einen Bericht über die Sportförderungsmaßnahmen der Bundesregierung zu geben. Der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 1971 ist aus Anlaß der Beratungen über den Bericht der Bundesregierung vom 28. August 1910 zur Sportförderung (erster Sportbericht) – Drucksache VI/1122 – ergangen.

Der zweite Sportbericht der Bundesregierung – Drucksache 7/1040 – ist dem Deutschen Bundestag am 23. September 1973 zugeleitet worden. Im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien wird nunmehr der dritte Bericht über die Sportförderungsmaßnahmen der Bundesregierung vorgelegt.

ZITATE:

[S. 36:] Sportmedizinische Betreuung der Hochleistungssportler
1.8.6

Im Zusammenhang mit der sportmedizinischen Betreuung der Hochleistungssportler kann ein verwandtes Gebiet – die Dopinguntersuchung – nicht unerwähnt bleiben. Hierdurch sollen nicht nur gleiche Wettkampfvoraussetzungen geschaffen werden; angestrebt wird auch hier, körperliche Schäden zu vermeiden.

Die Bundesregierung hat deshalb – wie unter Ziff. 1.10.5 dargestellt – die Bemühungen des Bundesinstituts für Sportwissenschaft gefördert, eine Doping-Analytik-Stelle aufzubauen. Diese Einrichtung hat ihre Arbeit im Jahre 1973 aufgenommen und sich bewährt. Im Jahre 1974 hat das Bundesinstitut einen Beauftragten für Doping-Analytik bestellt.

[S. 50:] 1.10.5 Beauftragter für Doping-Analytik

Seit seiner Errichtung widmet das Bundesinstitut besondere Aufmerksamkeit dem Problem des Doping im Sport. Es hat im Jahre 1974 einen Beauftragten für Doping-Analytik bestellt, der regelmäßige Untersuchungen bei bedeutsamen nationalen und internationalen Sportveranstaltungen durchführt und deren Ergebnisse systematisch auswertet.

Der Dopingbeauftragte befaßt sich darüber hinaus mit der Entwicklung neuartiger Untersuchungsvefahren und der Feststellung spezieller Dopingstoffe (z. B. Anabolika).

Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Maßnahmen entscheidend dazu beitragen können, den leistungsverzerrenden Mißbrauch von Dopingmitteln zu verhindern und gesundheitliche Schäden im Hochleistungssport zu verhüten.