Doping: DOSB: Ehren- und Verpflichtungserklärung

DOSB: Ehren- und Verpflichtungserklärungen 2007 und 2013

2013 Sozschi Grundlagenpapiere zur Nominierung

Erklärungen für die Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Sotschi 2014:

– Nominierungsgrundsätze

– Sportartspezifische Nominierungskriterien

– Anti-Doping-Management des DOSB

– Athletenvereinbarung

– Ehren- und Verpflichtungserklärung

2007 Ehren und Verpflichtungserklärungen

Ehren- und Verpflichtungserklärung für Ärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Trainer und Betreuer

Die Würde und die gesundheitliche Integrität jeder Sportlerin und jedes Sportlers ist das Fundament für einen fairen sportlichen Wettbewerb. Jede Manipulation, insbesondere durch Doping, verletzt diese Würde und damit die ethischen Grundlagen des Sports. Der Kampf gegen Doping ist deshalb von herausragender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Sports.

Vor dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) / dem Sportfachverband X erkläre ich daher:

1. Doping stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko für die betroffenen Sportlerinnen und Sportler dar, sondern es ist ein klarer Verstoß gegen den Geist des Sports und gegen den Grundsatz der Fairness.

2. Ich habe zu keinem Zeitpunkt Sportlerinnen oder Sportlern Substanzen weitergegeben, zugänglich gemacht, rezeptiert oder appliziert oder Methoden angewandt, die gegen die jeweils gültigen nationalen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben.

3. Ich werde auch in Zukunft die Würde jeder Sportlerin und jedes Sportlers schützen und mich in keiner Weise an Dopingmaßnahmen beteiligen. Ich erkenne die einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen, insbesondere den WADA- und den NADA-Code an. Mir ist die Neufassung des § 6 a des Arzneimittelgesetzes bekannt, dem zufolge u.a. der Handel und das Inverkehrbringen sowie der Besitz nicht geringer Mengen von Dopingmitteln strafbar ist.

4. Ich erkenne an, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung folgende Konsequenzen nach sich ziehen kann:

a) Nichtentsendung zu den Olympischen Spielen bzw. Entzug der Akkreditierung;

b) Rückforderung der Entsendungskosten;

c) Zahlung eines Geldbetrages an die Fördergesellschaft der Nationalen Anti-Doping Agentur e.V. bis zur Höhe von 10.000 Euro, den der DOSB / Sportfachverband X nach billigem Ermessen festsetzt;

d) Strafanzeige.

Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung weitere Sanktionen der Verbände oder meines Arbeitgebers auslösen kann.

Ort, Datum Unterschrift

Zur Kenntnis genommen:

Ort, Datum DOSB / Sportfachverband X

Die Erklärung ist hier enthalten:

ABSCHLUSSBERICHT PROJEKTGRUPPE SONDERPRÜFUNG DOPING, 19. Dezember 2007