Doping: 1988 NOK Mitgliederversammlung Beschlüsse

Doping in der BRD 1980er Jahre

1988 NOK Beschlüsse Mitgliederversammlung 19.11.1988

Beschlüsse der Mitgliederversammlung des NOK am am 19. 11 . 1988 in Hamburg zum Kampf gegen Doping

1. Der Deutsche Sportbund und das Nationale Olympische Komitee für Deutschland bekräftigen ihre 1977 beschlossene Grundsatzerklärung für den Spitzensport. Darin haben sie sich eindeutig für die sportliche Spitzenleistung und die Beteiligung an internationalen Wettkämpfen einschließlich Olympischen Spielen und gegen Leistungsbeeinflussung durch unerlaubte pharmakologische Maßnahmen ausgesprochen.

Das nationale Olympische Komitee Deutschland erklärt erneut, daß es die Athletinnen und Athleten und deren trainingsspezifische, mediziniisch-ärztliche, pädagogisch-psychologische und soziale Betreuung in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt. Dies wird auch eine besondere Aufgabe der Olympiastützpunkte sein.

Die Mitglieder des NOK und ihre Organisationen, insbesondere die olympischen Spitzenverbände verpflichten sich, zum Schutze der GesundheIt der Sportlerinnen und Sportler, des Gebotes sportlicher Fairness und des Vertrauens in die sportliche Leistung der Athletinnen und Athleten sowie in das Wirken von Trainern/innen, Ärzten/innen und anderen Mitarbeitern/lnnen im Spitzensport noch gezielter als bisher jede unerlaubte Leistungsbeeinflussung zu bekämpfen.

Insbesondere gilt: Die Sportbewequng ist nur dann pädagogisch glaubwürdig, wenn Eltern, die ihre Kinder Vereinen anvertrauen, sicher sein können, daß ihre Kinder auf dem langen Weg, der heute bis zum Erreichen von Spitzenleistungen erforderlich ist, erzieherisch verantwortungsvoll betreut und nicht manipulativ behandelt werden und daß sie in ihrem späteren Leben nicht unter den Folgen ihres Einsatzes im Leistungssport zu leiden haben.

Deswegen wird das NOK alle notwendigen Entscheidungen treffen, um Maßnahmen zur Bekämpfung des Dopings auf unangemeldete Kontrollen außerhalb der Wettkämpfe auszudehnen. Das Nationale Nationale Olympische Komitee für Deutschland und die Stiftung Deutsche Sporthilfe erqänzen ihre Nominierungs- und Förderungskriterien entsprechend.

Die nationalen Spitzenverbände werden außerdem – sofern dies noch nicht geschehen ist – auf ihre internationalen Föderationen einwirken, wirkungsvolle Regelungen und Maßnahmen zu beschließen, um die Leistungsbeeinflussung durch unerlaubte pharmakologische Maßnahmen auch international nachhaltig zu bekämpfen.

Der Deutsche Sportbund und das Nationale Olympische Komitee für Deutschland halten gesetzliche Regelungen zur 8ekämpfung des Dopings in der 8undesrepublik Deutschland angesichts ihrer eigenen Verantwortung und ihrer eigenen Möglichkeiten nicht für erforderlich. Sie fordern Bund, Länder und Gemeinden allerdings auf, den Sport bei der sozialen Sicherung und gesundheitlichen Betreuung der Athletinnen und Athleten zu unterstützen.

Alle – Aktive und Zuschauer – müssen sicher sein können, daß die Prinzipien des Sports geachtet und die Regeln der nationalen und internationalen Verbände sowie des Internationalen Olympischen Komitees eingehalten werden.

2. Das NOK wird verpflichtet, bei der Abfassung seiner Nominierungskriterien zunächst für 1992 die besonderen Belange der Aktiven zu berücksichtigen, der Stiftung Deutsche Sporthilfe wird empfohlen, bei der Überarbeitung ihrer Förderungskriterien in gleicher Weise zu verfahren.

19.11.1988